Hallenordnung
§1 Definitionen im Sinne der Hallenordnung
Schlüsselberechtigte
Schlüsselberechtigt sind neben dem vertretungsberechtigten Vorstand des SV Angern e.V. die Übungsleiter, Direktor der Grundschule, Leiter der Kindertagesstätte und befristet Mieter der Sporthalle.
Vertretungsberechtigter Vorstand des SV Angern e.V.
Vertretungsberechtigter Vorstand des SV Angern e.V. sind nach der Satzung des Sportverein Angern e.V. der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart.
§2 Erarbeitung und Umsetzung der Hallenordnung
- Verantwortlich für die Erarbeitung der Hallenordnung ist der Vorstand des SV Angern e.V.. Verantwortlich für die Umsetzung sind die Schlüsselberechtigten.
§3 Benutzungszeiten
- Die Benutzungszeiten für den Trainings- und Wettkampfbetrieb werden vor jeder Saison vom Vorstand des SV Angern e.V. beschlossen und in der Sporthalle ausgehängt. Die beschlossenen Benutzungszeiten der Sporthalle sind verbindlich. Änderungswünsche sind schriftlich beim Vorstand des SV Angern e.V. zu beantragen.
§4 Hallenschlüssel
- Hallenschlüssel werden vom Vorsitzenden des SV an die Schlüsselberechtigten ausgegeben. Die Schlüsselausgabe wird dokumentiert. Liegt die Schlüsselberechtigung nicht mehr vor, ist der Schlüssel an den Vorsitzenden des SV zurück zu geben. Die Rückgabe ist schriftlich nachzuweisen. Die Weitergabe des Schlüssels ist nicht gestattet. Der Verlust des Schlüssels ist unverzüglich einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied anzuzeigen. Die aus dem Verlust des Schlüssels resultierenden Kosten trägt der Verursacher in vollem Umfang.
§5 Trainings- und Wettkampfbetrieb
- Das Abstellen von Fahrrädern in der Sporthalle ist nicht gestattet.
- Der Schlüsselberechtigte betritt als erster und verlässt als letzter die Sporthalle. Die Außentüren sind während der gesamten Benutzungsdauer verschlossen zu halten.
- Vor Beginn des Trainings- und Wettkampfbetriebes erfolgt durch den Schlüsselberechtigten eine Sichtkontrolle der Sporthalle auf eventuell vorhandene Schäden. Werden Schäden festgestellt, so ist dies einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied schriftlich mittels Vordruck "Meldung von Schäden in der Sporthalle" mitzuteilen.
- Verantwortlich für den Trainings- und Wettkampfbetrieb ist der jeweilige Schlüsselberechtigte. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist so zu beenden, dass nachfolgende Veranstaltungen rechtzeitig beginnen können. Die Sporthalle ist 30 Minuten nach Trainings- bzw. Spielende, spätestens jedoch 23:00Uhr zu verlassen. Abweichungen bedürfen der Zustimmung durch den Vorstand des SV Angern e.V..
- Die gesamte Einrichtung und die Geräte sind pfleglich und im Sinne ihrer Bestimmung zu behandeln. Jeder ist verpflichtet, auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Mit Elektroenergie, Heizung sowie warmem und kaltem Wasser ist sparsam umzugehen. Während der Benutzung entstandene Schäden sind unverzüglich zu melden. Verantwortlich für die Meldung des Schadens ist der Schlüsselberechtigte. Die Meldung erfolgt schriftlich über den Vordruck "Meldung von Schäden in der Sporthalle".
Für Schäden, die aus unsachgemäßer, mutwilliger oder grob fahrlässiger Benutzung der Sporthalle oder deren Einrichtung entstehen, haftet der Verursacher in vollem Umfang. Eltern haften für ihre Kinder.
- Rauchen und Alkoholgenuss sind in der Sporthalle und in den Nebenräumen nicht gestattet. Abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung durch ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied.
- Das Betreten des Innenraumes der Sporthalle ist nur in Turnschuhen mit hellen Sohlen gestattet. Die Benutzung von Turnschuhen mit dunklen Sohlen ist nicht gestattet.
- Für die medizinische Erstversorgung steht ein Erste Hilfe Kasten zur Verfügung. Jede im Rahmen des Sports behandelte Verletzung sowie die Entnahme von Verbandsmaterial ist im Verbandbuch zu dokumentieren.
- Umkleide- und andere Räume dürfen nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Umkleideräume sind während der Benutzungszeit verschlossen zu halten. Wertsachen sind unter Aufsicht oder in den dafür vorgesehenen Schließfächern aufzubewahren. Es ist verboten Schlüssel von Schließfächern, Schränken oder Türen zweckentfremdet zu benutzen oder außerhalb der Halle mit sich zu führen.
- Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hallenordnung kann der vertretungsberechtigte Vorstand des SV Angern e.V. gegen die Betreffenden ein zeitweises oder dauerhaftes Verbot zur Benutzung der Sporthalle aussprechen oder Schadensersatzansprüche geltend machen.
§6 Vermietung
- Die Sporthalle kann an Dritte vermietet werden. Für den Zeitraum der Vermietung gilt eine separate Nutzungsvereinbarung, die von den Beteiligten schriftlich anerkannt wird. Die eventuelle Verlegung des Trainings- und Wettkampfbetriebes wird durch den Vorstand des SV Angern e.V. organisiert.
§7 Gültigkeit
- Die Hallenordnung tritt mit der Unterzeichnung durch den vertretungsberechtigten Vorstand in Kraft.
Vorstand SV Angern e.V.
Angern, 13. Oktober 2003